Allen Camping- und Segelfreunden möchten wir gern erholsame Stunden und einen un- getrübten Aufenthalt auf unserem Campingplatz und auf dem Wasser bieten.
Alle Mitglieder und Gäste werden gebeten, alles zu vermeiden, was die Gemeinschaft stören könnte.
Der Verein hat nachfolgende, verbindliche Platzordnung beschlossen.
Dieser Personenkreis hat auch ein Zugangsrecht für den Steg 28.
Sind an den Bäumen und Sträuchern Schäden erkennbar, die die Sicherheit gefährden könnten, ist umgehend der Baumbeauftragte, der Platzwart oder ein anderes Vorstands- mitglied zu informieren.
Nägel, Schrauben, Draht und andere Befestigungsmaterialien dürfen nicht an den Bäumen angebracht werden, um Schädigungen zu vermeiden.
Es ist untersagt, Eingriffe in den Baumbestand vorzunehmen, insbesondere Ausholz-, Rückschneide- oder gar Fällarbeiten durchzuführen. Die Wurzeln der Bäume dürfen nicht beschädigt werden. Weiterhin ist es untersagt, ohne vorherige Zustimmung des Verpäch- ters Anpflanzungen von Bäumen vorzunehmen.
Entsprechend der bisherigen jahrelangen Handhabung können die Anpflanzung, Pflege und Entfernung von Hecken, kleinen Sträuchern u. ä. auf den Stellplätzen vorgenommen werden.
Baulichkeiten mit festem Fundament sind nicht zugelassen. Die niedersächsische Verord- nung über Campingplätze, Wochenendplätze und Wochenendhäuser vom 12. April 1984 in der jeweils gültigen Fassung ist zu beachten. Zuwiderhandlungen gehen zu Lasten des Mitgliedes. Auf den gesonderten Aushang am schwarzen Brett wird hingewiesen.
Die Gestaltung und die Einfriedungen der Stellplätze mit Hecken, Zäunen, Sichtschutz- wänden und dergleichen sind mit den Stellplatznachbarn, dem Platzwart oder anderen Vorstandsmitgliedern abzusprechen.
Beim Einschlagen von Pfählen o. ä. auf dem Stellplatz ist immer zuvor zu untersuchen, ob an der vorgesehenen Stelle eine Wasser- oder Stromleitung verlegt ist. Dies gilt insbeson- dere für Arbeiten an den Stellplatzgrenzen.
Ein Verkauf des Wohnwagens nebst Zubehör durch das ausscheidende Mitglied an einen Stellplatz-Nachfolger ist nur möglich, wenn der Vorstand vorher über die Aufnahme des Nachfolgers als neues Mitglied entschieden hat. Daher ist der Vorstand rechtzeitig über ei- nen geplanten Verkauf in Verbindung mit einer Stellplatzübernahme zu informieren.
Das ausscheidende Mitglied hat keinerlei Einfluss auf die Vergabe des Platzes an einen Nachfolger. Eine möglichst günstige Veräußerung des Eigentums muss in dem Aufnahme- verfahren durch den Vorstand nicht berücksichtigt werden.
Während der Saison ist von 13:00 bis 15:00 Uhr Mittagsruhe. In dieser Zeitspanne ist jeder unnötige Lärm zu unterlassen. Kfz- Verkehr ist erlaubt, sofern unvermeidbar.
Die Nachtruhe von 24:00 bis 6:00 Uhr ist unbedingt einzuhalten und jeder Kfz-Verkehr auf dem Platz hat in diesem Zeitraum zu unterbleiben.
Bei der Benutzung von Radios, Musikinstrumenten und dergleichen ist nur die Lautstärke gestattet, die die Nachbarn nicht stört.
Die Schranke an der Einfahrt wird während der Nachtruhe geschlossen.
In der Winterzeit von November bis März wird die Schranke mittels Vorhängeschlosses ab- geschlossen, sofern sich kein Mitglied mehr auf dem Campingplatz befindet.
Ausnahme: In der laufenden Saison und im Vorjahr neu aufgenommene Mitglieder dürfen unter Einhaltung der Mittagsruhe auch während dieser Zeit ihren Stellplatz herrichten.
Zweitwagen, sowie Fahrzeuge von Gästen dürfen nur dann auf das Vereinsgelände fahren, wenn auf dem Stellplatz des gastgebenden Mitglieds eine Abstellmöglichkeit vorhanden ist, ein zusätzlicher Parkplatz angemietet wurde oder ein fremder Parkplatz nach vorheriger Absprache mit dem entsprechenden Mitglied benutzt werden kann.
Der Rundweg ist auch gleichzeitig Brandgasse und grundsätzlich von Fahrzeugen und Fahrrädern frei zu halten.
Grünschnitt ist ausnahmslos in dem Sammelcontainer an der Straße in den zugelassenen Säcken zu deponieren, ab 08/2024 zusammen mit den übrigen Bioabfällen in der Biotonne.
Das Verbrennen von Abfällen ist verboten.
Flaschen sind in öffentlichen Altglascontainern zu entsorgen.
Sperrmüll, Sondermüll, Elektrogeräte, Campingzubehör (Decken, Gartenstuhlauflagen, Zeltplanen etc.) sowie größere Mengen an Verpackungen und Papier sind in eigener Regie und auf eigene Kosten zu entsorgen und gehören nicht in unsere Müllcontainer.
Schmutzwasser sowie der Inhalt der Chemietoiletten ist im Ausguss an der Giebelseite des Waschhauses zu entsorgen; im Winter in den Waschhaus-WCs.
Kleinkinder sollten zur Toiletten- und Waschraumbenutzung von ihren Eltern begleitet wer- den. Größere Kinder sind von ihren Eltern anzuhalten, die Anlage sauber zu hinterlassen.
Grillfeuer, Ethanolfeuer und Vereinsveranstaltungen wie z. B. Osterfeuer in einer Feuer- schale sind im Rahmen des gesetzlich Zulässigen erlaubt. Die Brandschutzbestimmungen sind strikt einzuhalten.
Der Aufenthalt von weiteren Gästen ist diesen nur im Beisein des Mitglieds oder dessen Familienangehörigen gestattet.
Das Mitglied hat alle seine Besucher mit der Platzordnung vertraut zu machen. Bei Verstö- ßen können die Besucher umgehend des Vereinsgeländes verwiesen werden.
Mutwillige Sachbeschädigung und Bedrohung oder Körperverletzung von Vereinsmitglie- dern können mit sofortigem Vereinsausschluss geahndet werden.
Beschluss der Mitgliederversammlung vom 16.09.2023
Zelt- und Wohnwagen-gemeinschaft e.V.
Uferweg 96
31535 Neustadt/Rbg.
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