Mitglied kann jeder Zelt- und Wohnwagenbesitzer werden, der volljährig ist. Der Antrag zur Aufnahme muss schriftlich erfolgen. Über die Aufnahme entscheidet der geschäftsführende Vorstand durch einfache Mehrheit. Als ordentliches Mitglied besteht Anspruch auf einen Stellplatz. Auf dem Vereinsgelände sind 63 Stellplätze in unterschiedlicher Größe vorhanden.